Was ist gesetzliche vertreter?

Gesetzliche Vertreter

Gesetzliche Vertreter sind Personen, die eine andere Person, meist eine minderjährige Person oder eine Person, die nicht geschäftsfähig ist, rechtlich vertreten dürfen. Diese Vertretung ist notwendig, damit die betreffende Person am Rechtsverkehr teilnehmen kann.

Wer kann gesetzlicher Vertreter sein?

  • Bei Minderjährigen sind in der Regel die Eltern die gesetzlichen Vertreter. Bei Alleinerziehenden ist es der allein sorgeberechtigte Elternteil. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht, so vertreten sie das Kind gemeinsam.
  • Für Erwachsene, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, kann ein Betreuer vom Gericht bestellt werden. Die Betreuung umfasst dann diejenigen Aufgabenbereiche, für die der Betroffene Unterstützung benötigt.
  • Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG, Verein) sind die Vorstände oder Geschäftsführer die gesetzlichen Vertreter.

Aufgaben und Pflichten:

Gesetzliche Vertreter haben die Pflicht, die Interessen der vertretenen Person wahrzunehmen und im Rahmen ihrer Vertretungsbefugnis zu handeln. Dazu gehören unter anderem:

  • Vermögensverwaltung
  • Gesundheitsfürsorge
  • Schulische Angelegenheiten
  • Vertretung in Rechtsgeschäften

Haftung:

Gesetzliche Vertreter haften grundsätzlich für Schäden, die sie der vertretenen Person durch Pflichtverletzungen zufügen.

Ende der gesetzlichen Vertretung:

Die gesetzliche Vertretung endet in der Regel:

  • Bei Minderjährigen mit Eintritt der Volljährigkeit.
  • Bei Betreuten mit Aufhebung der Betreuung durch das Gericht.
  • Bei juristischen Personen durch Abberufung der Vorstände oder Geschäftsführer.